Konditionen

Die Kosten für Tanztherapie werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen.

Auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für Tiefenpsychologisch fundierte Gesprächstherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie.

In seltenen Fällen ist es möglich durch „Kostenerstattungsverfahren“ sich die Kosten für die Tanztherapie Behandlung teilweise oder ganz von den gesetzlichen Krankenkassen erstatten zu lassen.

Seit Mai 2013 gibt es den Fonds sexueller Missbrauch für den familiären Bereich. Betroffene von sexualisierter Gewalt können unter bestimmten Bedingungen Leistungen (u.a. für Tanztherapie) bewilligt bekommen. Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) soll dabei das bestehende Sozialrechtssystem ergänzen und nicht ersetzen. Bei Fragen dazu kann ich Ihnen gerne behilflich sein.

 

Die Kosten für die Tanztherapie sind in der Regel eine Selbstzahlerleistung.

Mein Honorar:

Tanztherapie Einzelarbeit 75€ für 60 Minuten

Der ermäßigte Tarif gilt für Studierende, Renten oder ALG II Empfangende

55€ für 60 Minuten (ermäßigt)

Tanztherapie Gruppen 15€ pro Termin

 

Termine

Bei Interesse vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Das Erstgespräch ermöglicht ein erstes gegenseitiges Kennenlernen und dient der Klärung des Behandlunganlasses und Ihrer Therapieziele.

Wir vereinbaren eine Ihrem Bedarf entsprechende Anzahl von Terminen, wobei auch die Abstände der Termine zwischen 1-4 Wochen angepasst werden können.

 

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, spätestens 48 Stunden vorher diesen bei mir abzusagen. Ansonsten muss ich eine Aufwandsentschädigung über 30€ für den Ausfall berechnen.